Vorweg: Ins Impressum gehören der vollständige Name des Unternehmens mit Rechtsform, die ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, bei eingetragenen Firmen das Register mit Nummer, bei Kapitalgesellschaften die vertretungsberechtigten Personen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden, und bei bestimmten Berufen Angaben zu Kammer, Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde. Dazu kommt seit einiger Zeit ein Hinweis zur Verbraucherschlichtung. Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
Damit es keine Missverständnisse gibt: Wir sind eine Werbeagentur, keine Kanzlei. Was hier steht, ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihr Impressum von einem Anwalt oder über einen Generator wie eRecht24 prüfen. Das kostet wenig und erspart Abmahnungen. Warum wir das Thema trotzdem aufgreifen: Bei fast jeder Website, die wir im Rahmen unseres Webdesigns übernehmen, fehlt im Impressum mindestens eine Angabe.
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Praktisch jeder, der eine Website geschäftlich betreibt. Also Shops, aber genauso der Handwerker mit fünf Unterseiten, die Praxis, der Verein mit Mitgliedsbeiträgen und der Freiberufler mit Portfolio. Die Grenze zur rein privaten Seite ist eng gezogen. Sobald Werbung, Leistungen oder eine Firma dahinterstehen, gilt die Pflicht. Das Gleiche gilt übrigens für geschäftliche Profile bei Instagram, Facebook oder LinkedIn. Dort reicht ein gut sichtbarer Link auf das Impressum der Website.
Die Pflichtangaben im Einzelnen
Zuerst der Name. Bei einer GmbH oder UG steht die volle Firmierung, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist, inklusive Rechtsform. Bei Einzelunternehmern der Vor- und Nachname, gegebenenfalls mit Geschäftsbezeichnung. „Malerbetrieb Schmidt“ allein reicht nicht, wenn dahinter Thomas Schmidt steht. Bei Gesellschaften kommt der Vertretungsberechtigte dazu, also bei GmbH und UG der Geschäftsführer mit vollem Namen, bei mehreren alle. Diese Angabe wird am häufigsten vergessen.
Dann die Anschrift. Gemeint ist eine ladungsfähige Adresse, also ein Ort, an dem Post zugestellt werden kann. Ein Postfach genügt nicht. Wer von zu Hause arbeitet, muss die Privatadresse nennen, das ist für viele unangenehm, aber so ist die Lage.
Zur Kontaktaufnahme braucht es eine E-Mail-Adresse und einen zweiten schnellen Weg, in der Regel eine Telefonnummer. Ein Kontaktformular allein ersetzt die E-Mail-Adresse nicht.
Wer im Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen ist, nennt das Registergericht und die Registernummer. Kapitalgesellschaften nennen außerdem die Geschäftsführer oder den Vorstand. Vereine den vertretungsberechtigten Vorstand.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört hinein, wenn Sie eine haben. Die normale Steuernummer vom Finanzamt hat im Impressum nichts zu suchen, die ist sogar eher ein Sicherheitsrisiko.
Für einige Berufe gibt es Zusatzpflichten: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsvermittler und andere reglementierte Berufe nennen ihre Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen. Handwerksbetriebe mit zulassungspflichtigem Gewerbe nennen die Handwerkskammer und die Aufsichtsbehörde.
Und schließlich der Hinweis zur Verbraucherschlichtung: Unternehmen müssen angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die meisten kleinen Betriebe schreiben, dass sie es nicht sind. Auch das muss drinstehen.
Wo das Impressum stehen muss
Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis heißt das: ein Link im Footer jeder Seite, der auch „Impressum“ heißt und nicht „Info“ oder „Über“. Ein Klick, höchstens zwei. Auf dem Handy genauso wie am Rechner. Wer das Impressum hinter einem Menü versteckt, das erst nach dem Cookie-Banner erscheint, hat ein Problem.
Die Fehler, die wir am häufigsten sehen
- Der häufigste Fehler in unserer Praxis: Es steht zwar die Firma da, aber nicht, wer sie vertritt. Bei einer GmbH oder UG gehört der Name des Geschäftsführers ins Impressum, bei mehreren alle. Ein Firmenname allein sagt nicht, wer für die Seite einsteht, und genau das verlangt das Gesetz. Ebenso häufig: Die Rechtsform fehlt oder ist falsch („Firma Müller“ statt „Müller GmbH“).
- Es steht eine alte Adresse drin, weil nach dem Umzug niemand daran gedacht hat.
- Die Registernummer fehlt, obwohl die Firma eingetragen ist.
- Ein Handwerksbetrieb nennt seine Kammer nicht.
- Der Hinweis zur Verbraucherschlichtung fehlt komplett.
- Das Impressum ist nur als Bild eingebunden, damit die Adresse nicht kopiert werden kann. Das ist nicht zulässig.
Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei Paar Schuhe
Viele werfen beides in einen Topf. Das Impressum sagt, wer hinter der Website steht. Die Datenschutzerklärung sagt, welche Daten die Website verarbeitet, welche Dienste eingebunden sind und welche Rechte Besucher haben. Beides ist Pflicht, beides gehört auf eine eigene Seite, beides muss aktuell gehalten werden. Wer ein neues Tool einbindet, etwa ein Analyse-Werkzeug oder einen Chat, muss die Datenschutzerklärung anpassen. Das gehört bei uns zur laufenden Betreuung dazu.
Wie Sie das angehen
Nehmen Sie sich zehn Minuten, gehen Sie die Liste oben durch und vergleichen Sie mit Ihrem Impressum. Wenn etwas fehlt, ergänzen Sie es oder lassen Sie es ergänzen. Und lassen Sie das Ergebnis einmal von jemandem prüfen, der sich rechtlich auskennt. Wenn Sie ohnehin über eine neue oder überarbeitete Website nachdenken, sprechen wir das im kostenlosen Erstgespräch gleich mit durch.
Häufige Fragen zum Impressum
Brauche ich auch auf Instagram ein Impressum?
Ja, wenn das Profil geschäftlich genutzt wird. Ein Link in der Profilbeschreibung auf das Impressum Ihrer Website reicht in der Regel aus, solange er als solcher erkennbar ist.
Was passiert, wenn das Impressum fehlerhaft ist?
Fehlende oder falsche Angaben können abgemahnt werden, meist von Mitbewerbern oder Verbänden. Das kostet Geld und Nerven. Die Korrektur selbst ist in wenigen Minuten erledigt.
Darf ich meine Telefonnummer weglassen?
Neben der E-Mail-Adresse braucht es einen zweiten schnellen Kontaktweg. Das ist meist die Telefonnummer, alternativ diskutieren Gerichte auch andere Wege. Die sichere Variante ist die Nummer.