Die kurze Antwort: Eine Domain ist der Name Ihrer Website im Internet, etwa ihr-betrieb.de. Sie gehört der Person oder Firma, die beim Anbieter als Inhaber eingetragen ist. Für die Vergabestelle zählt allein dieser Eintrag, egal wer die Rechnung bezahlt oder die Website gebaut hat. Steht dort die Agentur oder ein früherer Mitarbeiter, gehört die Adresse im Zweifel nicht Ihnen.
Wenn wir eine Website übernehmen, schauen wir früh nach, auf wen die Domain eingetragen ist. Meist passt alles. Ab und zu steht dort aber ein früherer Dienstleister, ein ehemaliger Mitarbeiter oder der Neffe, der die Seite vor Jahren eingerichtet hat. Solange sich alle verstehen, fällt das nicht auf. Heikel wird es beim Wechsel des Anbieters oder wenn der Eingetragene nicht mehr erreichbar ist.
Domain, Hosting und Website sind drei verschiedene Dinge
Die Domain ist nur die Adresse. Die Website selbst, also Texte, Bilder und Technik, liegt auf einem Server bei einem Hoster. Auch Ihre E-Mail-Adressen hängen an der Domain, obwohl die Postfächer bei einem ganz anderen Anbieter liegen können.
Verbunden werden diese Teile über Einträge im DNS. Man kann sich das als Wegweiser vorstellen: Er legt fest, welcher Server die Website ausliefert und wohin Mails an Ihre Adresse gehen. Wer die Domain verwaltet, verwaltet damit auch diese Wegweiser. Deshalb ist die Frage nach dem Inhaber mehr als eine Formalie.
Wer eingetragen ist, dem gehört die Domain
Jede Domain hat einen Inhaber. Bei Adressen mit der Endung .de führt die Vergabestelle DENIC das Verzeichnis, bei .com und anderen Endungen sind andere Stellen zuständig. Bestellt wird die Domain meist über einen Anbieter, etwa den Hoster oder die Agentur. Der meldet sie bei der Vergabestelle an und trägt dabei den Inhaber ein.
Genau hier entsteht das Problem. Trägt sich die Agentur selbst als Inhaber ein, gehört ihr die Domain, auch wenn Sie jeden Monat dafür bezahlen. Dahinter steckt meist Bequemlichkeit beim Einrichten, selten Absicht. Je nach Vertrag steht Ihnen die Domain in solchen Fällen trotzdem zu. Durchsetzen müssen Sie das aber erst einmal.
Neben dem Inhaber gibt es je nach Endung weitere Kontakte, zum Beispiel für die Technik. Die dürfen ruhig beim Dienstleister liegen. Der Inhaber sollte immer Ihr Betrieb sein, und zwar genau mit dem Namen, der auch im Impressum steht.
So finden Sie heraus, wem Ihre Domain gehört
- Im Kundenkonto beim Anbieter nachsehen. Dort steht bei jeder Domain der eingetragene Inhaber. Haben Sie gar kein eigenes Kundenkonto, ist das schon ein erster Hinweis.
- Die Rechnungen ansehen. Kommt die Rechnung für die Domain von einer Agentur, läuft der Vertrag mit dem Anbieter über sie. Über den Inhaber sagt das noch nichts, es ist aber ein guter Anlass nachzufragen.
- Schriftlich beim Dienstleister anfragen. Er kann Ihnen den Inhaber-Eintrag aus seinem Konto zeigen. Eine seriöse Agentur tut das ohne Umstände.
Die öffentliche Abfrage, das sogenannte Whois, hilft bei .de-Domains kaum weiter. Seit 2018 zeigt die DENIC dort aus Datenschutzgründen keine Inhaberdaten mehr an. Der Weg über das Kundenkonto ist deshalb der zuverlässigere.
Wenn die Domain auf dem falschen Namen steht
Dann lässt sich der Inhaber ändern. Der bisherige Inhaber muss dem zustimmen, meist über ein Formular des Anbieters. Soll die Domain gleichzeitig zu einem anderen Anbieter umziehen, braucht es zusätzlich einen Freigabe-Code. Bei .de-Domains heißt er AuthInfo und wird vom bisherigen Anbieter erzeugt.
Leichter geht das, solange die Zusammenarbeit gut läuft. Deshalb lohnt sich der Blick jetzt und nicht erst dann, wenn Sie wechseln wollen. Verweigert der Eingetragene seine Zustimmung, wird es mühsam. Das ist dann ein Fall für einen Anwalt.
Planen Sie einen Umzug der Domain außerdem nie nebenbei. Weil E-Mail und Website daran hängen, müssen die DNS-Einträge beim neuen Anbieter vorher stimmen. Sonst sind Website oder Postfächer für einige Zeit nicht erreichbar.
Was in den Vertrag mit Ihrer Agentur gehört
Klären Sie das Thema, bevor es ein Problem wird. In einen Vertrag über Website oder Betreuung gehören zur Domain diese Punkte:
- Die Domain wird auf Ihren Betrieb als Inhaber eingetragen.
- Sie bekommen Zugang zum Kundenkonto oder zumindest jederzeit Auskunft über den Eintrag.
- Die Kosten für die Domain stehen getrennt auf der Rechnung, damit Sie sehen, wofür Sie bezahlen.
- Endet die Zusammenarbeit, gibt die Agentur die Domain ohne Verzögerung frei, samt Freigabe-Code.
Bei einem neuen Dienstleister ist das ein guter Prüfstein. Wer bei diesem Punkt zögert, sollte Ihnen erklären können, warum.
Was Sie heute tun können
Nehmen Sie sich zehn Minuten und schauen Sie nach, auf wen Ihre Domain läuft. Steht dort Ihr Betrieb, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, sprechen Sie Ihren Dienstleister jetzt darauf an, freundlich und schriftlich. Welche Aufgaben rund um Domain, Updates und Sicherungen in einer laufenden Betreuung stecken, zeigt unsere Seite zur Website-Wartung. Und wenn Sie im Kundenkonto nicht weiterkommen, schauen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam darauf.
Häufige Fragen zur Domain
Kann ich eine Domain kaufen?
Nicht für immer. Sie erwerben das Recht an der Adresse für einen Zeitraum und verlängern es, meist jährlich. Solange Sie verlängern, bleibt die Domain Ihre.
Gehört mir die Domain automatisch, wenn ich die Website bezahlt habe?
Nein. Für die Vergabestelle zählt der Inhaber-Eintrag beim Anbieter. Halten Sie im Vertrag mit Ihrer Agentur fest, dass Domains auf Ihren Betrieb eingetragen werden.
Was hat die Domain mit meinen E-Mails zu tun?
Ihre E-Mail-Adresse mit dem Firmennamen hängt an derselben Domain. Wer die Domain kontrolliert, bestimmt auch, wohin Ihre Mails zugestellt werden.