Zuerst das Wichtigste: Seit Ende Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet Unternehmen, die Verbrauchern online Verträge anbieten, etwa Shops, Buchungen oder Terminvereinbarungen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Informationsseite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht darunter. Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit für jede Website, weil sie Besuchern hilft, die Ladezeit verbessert und bei Google gut ankommt.
Vorweg wie immer bei Rechtsthemen: Wir sind Webdesigner, keine Anwälte. Dieser Beitrag beschreibt, wie wir das Gesetz verstehen und in der Praxis umsetzen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einem Anwalt oder Ihrer Kammer. Was wir sagen können: Bei den meisten kleinen Websites, die wir betreuen, ist die rechtliche Pflicht nicht der Grund, Barrierefreiheit anzugehen. Der Grund ist, dass die Seite dadurch für alle besser wird. Deshalb gehört das bei uns zur Website-Wartung und zum Relaunch dazu.
Worum es im Gesetz geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine europäische Richtlinie um. Es betrifft Produkte wie Geldautomaten und Computer, aber eben auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Vereinfacht: Wenn Verbraucher auf Ihrer Website etwas kaufen, buchen oder verbindlich bestellen können, soll das auch für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe möglich sein. Für Betriebe, die nur informieren und den Kontakt per Telefon oder Formular anbieten, gilt die Pflicht nach herrschender Lesart nicht. Ein Kontaktformular ist kein Vertragsabschluss.
Wer ausgenommen ist
Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, müssen die Anforderungen bei Dienstleistungen nicht erfüllen. Das trifft auf einen großen Teil der Handwerksbetriebe, Praxen und Dienstleister zu, mit denen wir arbeiten. Wer knapp über der Grenze liegt oder einen Online-Shop betreibt, sollte das Thema ernst nehmen. Wer wächst, sollte es einplanen.
Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
Kein Hexenwerk, sondern eine Liste von Dingen, die eine gute Website ohnehin haben sollte. Jedes Bild hat einen Alternativtext, damit Screenreader beschreiben können, was darauf ist. Die Seite lässt sich komplett mit der Tastatur bedienen, ohne Maus. Text und Hintergrund haben genug Kontrast, dass man ihn auch bei Sonnenlicht oder mit schwachen Augen lesen kann. Überschriften sind als Überschriften ausgezeichnet, nicht nur fett formatiert. Formulare haben beschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen. Videos haben Untertitel. Die Schrift lässt sich vergrößern, ohne dass das Layout zerbricht. Und Links sagen, wohin sie führen, statt „hier klicken“.
Warum das jeder Website nützt
Weil die meisten dieser Punkte auch für Menschen ohne Behinderung den Unterschied machen. Guter Kontrast hilft dem Handynutzer im Freien. Tastaturbedienung hilft dem, dessen Maus gerade kaputt ist. Alternativtexte helfen Google, Bilder zu verstehen. Klare Überschriften helfen jedem, der scannt statt liest. Und eine Seite, die diese Regeln einhält, ist fast immer schneller und sauberer gebaut. Barrierefreiheit ist im Kern gute Handwerksarbeit.
Was wir bei Websites prüfen
Wir nutzen automatische Werkzeuge wie den Lighthouse-Test, der eine Barrierefreiheits-Punktzahl ausgibt, und prüfen dann von Hand: Tab-Taste durch die Seite, Kontraste messen, Alternativtexte lesen, Formulare mit einem Screenreader durchgehen. Die automatischen Tests finden etwa ein Drittel der Probleme, der Rest braucht Augen und Hände. Bei unserer eigenen Website liegt der Lighthouse-Wert inzwischen bei über neunzig, das haben wir im Zuge der laufenden Optimierung nachgezogen.
Die häufigsten Mängel
Bilder ohne Alternativtext, das ist die Nummer eins. Hellgrauer Text auf weißem Grund, weil es „modern aussieht“. Menüs, die nur mit der Maus aufgehen. Formulare, deren Felder nur durch den Platzhaltertext beschriftet sind, der beim Tippen verschwindet. Cookie-Banner, die sich mit der Tastatur nicht schließen lassen. Und Überschriften, die übersprungen werden, etwa eine H1 gefolgt von einer H4.
Zum Mitnehmen
Prüfen Sie zuerst, ob Sie betroffen sind: Verkaufen oder buchen Verbraucher auf Ihrer Website, und liegen Sie über der Kleinstunternehmergrenze? Dann ist das ein Pflichtthema, und Sie sollten es zügig angehen. Wenn nicht, ist es ein Qualitätsthema, das sich trotzdem lohnt. Wo Ihre Website heute steht, zeigt ein Lighthouse-Test in zwei Minuten. Die Ergebnisse gehen wir gern im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen durch.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website?
Wer unter das Gesetz fällt, muss Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Für nicht betroffene Betriebe ist es freiwillig, aber ein gutes Signal, wenn die Seite die Anforderungen ohnehin erfüllt.
Reicht ein Plugin, das die Seite barrierefrei macht?
Solche Overlay-Werkzeuge blenden Kontrast- und Schriftregler ein, beheben aber die Ursachen im Code nicht. Fachverbände raten davon ab. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite, nicht durch ein Zusatzmenü.
Wie viel Aufwand ist die Umstellung?
Bei einer sauber gebauten WordPress-Website oft überschaubar: Alternativtexte nachtragen, Kontraste anpassen, Formulare beschriften, Tastaturbedienung prüfen. Bei alten Themes oder stark verschachtelten Baukasten-Layouts kann es aufwendiger werden.