Die kurze Antwort: Läuft Ihre Domain ab, sind Website und E-Mail-Adressen nicht mehr erreichbar. Besucher sehen meist eine Fehlermeldung, und Mails an Sie kommen nicht mehr an. Nach einer Schutzfrist wird die Adresse frei, dann kann jeder sie registrieren. Bei .de-Domains beträgt diese Frist laut der Vergabestelle DENIC 30 Tage. In dieser Zeit kann nur der letzte Inhaber die Domain zurückholen.
Oft beginnt es mit einem Anruf. Eine Kundin sagt, die Website gehe nicht. Kurz darauf fällt auf, dass seit dem Morgen keine Mail gekommen ist. Dann beginnt die Suche: Bei welchem Anbieter liegt die Domain, und wer hat das Passwort? Das kostet Zeit, die Sie in diesem Moment nicht haben.
Was nach dem Ablauf passiert
Die Domain ist der Eintrag, über den Browser und Mailserver Ihren Server finden. Fehlt dieser Eintrag, führt kein Weg mehr dorthin. Die Website selbst liegt oft unverändert beim Hoster, sie ist nur nicht mehr zu erreichen.
Bei der E-Mail ist es ähnlich. Wer Ihnen schreibt, bekommt seine Nachricht meist mit einer Fehlermeldung zurück. Sie selbst merken davon nichts, Ihr Postfach bleibt einfach still. Dazu kommt alles, was an der Adresse hängt: der Link im Google-Unternehmensprofil, der QR-Code auf dem Firmenwagen, die Online-Terminbuchung.
So läuft es bei .de-Domains
Bei der DENIC hat eine .de-Domain kein festes Ablaufdatum. Der Vertrag dort läuft auf unbestimmte Zeit, verwaltet und abgerechnet wird die Domain über Ihren Anbieter. Kritisch wird es, wenn Ihr Anbieter die Domain nicht mehr betreut. Das passiert zum Beispiel, wenn Ihr Vertrag mit ihm endet.
Dann übernimmt laut DENIC zunächst die Vergabestelle selbst. Sie schreibt dem Inhaber einen Brief an die hinterlegte Postanschrift. Ab dann bleibt ein Monat für die Entscheidung. Sie können die Domain zu einem neuen Anbieter bringen, sie löschen lassen oder gegen Gebühr direkt bei der DENIC verwalten lassen. Ob Website und Mail in dieser Zeit noch laufen, hängt vom bisherigen Anbieter ab.
Reagiert niemand, kündigt die DENIC den Vertrag und löscht die Domain. Kann sie den Brief gar nicht zustellen, kündigt sie den Vertrag nach eigenen Angaben per Mail an die gespeicherte Adresse.
Nach der Löschung folgt eine Schutzfrist von 30 Tagen. In dieser Zeit ist die Domain nicht erreichbar, und nur der letzte Inhaber kann sie neu registrieren lassen. Danach ist die Adresse frei für jeden. Für .com und andere Endungen gelten eigene Regeln, die Ihnen Ihr Anbieter nennen kann.
Wie es dazu kommt
Absicht steckt selten dahinter, eher eine Kette kleiner Versäumnisse. Typisch sind diese Fälle:
- Die Kreditkarte für die Verlängerung ist abgelaufen, und die Zahlungserinnerung landet bei niemandem.
- Die Kontaktadresse beim Anbieter gehört einem früheren Mitarbeiter oder der Agentur von damals.
- Nach einem Umzug der Website wurde das alte Hosting-Paket gekündigt. Die Domain steckte im selben Vertrag und ging mit.
- Als Inhaber steht eine Person im Vertrag, die längst nicht mehr im Betrieb arbeitet.
- Die Postanschrift des Inhabers ist veraltet, ein Brief der Vergabestelle kommt nie an.
Wie Sie den eingetragenen Inhaber prüfen, beschreiben wir im Ratgeber zur Frage, wem eine Domain gehört.
Wenn die Domain schon abgelaufen ist
- Status prüfen. Bei .de-Domains zeigt die Domainabfrage auf denic.de, ob die Domain noch registriert ist.
- Den Anbieter anrufen, nicht nur anschreiben. Fragen Sie, ob die Domain gelöscht wurde und wie Sie sie zurückbekommen.
- Offene Rechnungen bezahlen und die Zahlungsdaten erneuern. Rechnen Sie damit, dass die Wiederherstellung etwas kostet.
- Kunden, die auf eine Antwort warten, von einer anderen Adresse oder per Telefon informieren.
- Prüfen, ob alles wieder läuft: Website, Kontaktformular und der Empfang von Mails.
Hat inzwischen jemand anderes die Adresse registriert, hilft keine Technik mehr. Dann bleibt der Versuch, sich mit dem neuen Inhaber zu einigen, oder der rechtliche Weg. Wir sind Webdesigner, keine Anwälte. Ob Sie Ansprüche auf die Adresse haben, klärt ein Anwalt.
Denken Sie in diesem Fall auch an Ihre Konten bei anderen Diensten. Wer die Domain besitzt, kann Mails an Ihre alten Adressen empfangen und damit Passwörter zurücksetzen. Ändern Sie deshalb bei allen Diensten die hinterlegte Mail-Adresse, wenn sie zu dieser Domain gehört.
So beugen Sie vor
Schalten Sie die automatische Verlängerung ein, falls Ihr Anbieter sie anbietet. Hinterlegen Sie eine Zahlungsart, die nicht nach ein paar Jahren abläuft, etwa eine Lastschrift. Und tragen Sie als Kontakt für Erinnerungen eine Adresse ein, die nicht an der Domain selbst hängt. Fällt die Domain aus, kommen Mahnungen an info@ihr-betrieb.de sonst nicht mehr an.
Prüfen Sie einmal im Jahr die Daten des Inhabers, vor allem die Postanschrift. Bei .de-Domains schreibt die DENIC im Ernstfall genau dorthin. Halten Sie außerdem fest, bei welchem Anbieter die Domain liegt, mit Kundennummer und Zugang. Diese Angaben gehören an einen Ort, an dem sie auch im Urlaub jemand findet.
Heute in zehn Minuten erledigt
Melden Sie sich im Kundenkonto Ihres Anbieters an und sehen Sie nach. Ist die automatische Verlängerung aktiv? Stimmt die Zahlungsart? An welche Mail-Adresse gehen die Erinnerungen? Finden Sie das Kundenkonto gar nicht, kümmern Sie sich zuerst darum.
Zu unserer Website-Wartung gehört die Prüfung der Erreichbarkeit. Die Verlängerung Ihrer Domain bleibt trotzdem Sache des Vertrags mit Ihrem Anbieter, deshalb lohnt der eigene Blick. Wenn Sie nicht wissen, wo Ihre Domain liegt, fragen Sie uns. Wir suchen es gemeinsam mit Ihnen heraus.
Fragen zum Ablauf einer Domain
Bekomme ich eine Warnung, bevor meine Domain abläuft?
Viele Anbieter schicken Erinnerungen an die hinterlegte Kontaktadresse. Ob sie ankommen, hängt davon ab, ob diese Adresse stimmt und jemand sie liest.
Wie lange dauert es, bis eine gelöschte .de-Domain frei wird?
Laut DENIC folgt auf die Löschung eine Schutzfrist von 30 Tagen. In dieser Zeit kann nur der letzte Inhaber die Domain zurückholen. Danach kann jeder sie registrieren.
Kann jemand meine Domain übernehmen, solange ich bezahle?
Registrieren kann sie niemand, solange Ihr Anbieter sie verwaltet und Sie als Inhaber eingetragen sind. Gefährlich wird es, wenn sie gelöscht wird oder auf eine andere Person läuft.
Sind meine alten E-Mails verloren?
Die Mails im Postfach bleiben in der Regel erhalten, solange der Vertrag für die Postfächer weiterläuft. Was in der Ausfallzeit an Sie geschickt wurde, geht dagegen meist an den Absender zurück.