Welche Bilder darf ich auf meiner Website verwenden?

Hände halten Filmnegative über einem Tisch mit Kamera und Schwarzweißfotos, Symbolbild für Bildrechte auf der Website

Die kurze Antwort: Verwenden dürfen Sie Bilder, an denen Sie die nötigen Rechte haben. Das sind eigene Fotos, beauftragte Fotos mit vereinbarten Nutzungsrechten und Bilder mit passender Lizenz, etwa aus einer Bilddatenbank. Ein Bild aus der Google-Bildersuche gehört nicht dazu, nur weil es frei im Netz steht. Zeigen Ihre Fotos erkennbare Personen, brauchen Sie in der Regel deren Einwilligung.

Vorab: Wir sind eine Werbeagentur und keine Kanzlei. Was hier steht, ist Erfahrung aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen hilft ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht.

Ein typischer Fall: Ein Betrieb sucht ein schönes Bild für die neue Leistungsseite, findet es in der Bildersuche und baut es ein. Monate später kommt Post von einer Kanzlei, mit einer Forderung für die Nutzung und den Kosten der Abmahnung. Bildagenturen und Fotografen suchen das Netz dafür gezielt mit Programmen ab. Die Forderung liegt meist deutlich über dem, was eine Lizenz gekostet hätte.

Eigene Fotos: meist unproblematisch, mit zwei Ausnahmen

Fotos, die Sie selbst gemacht haben, dürfen Sie verwenden. Aufpassen müssen Sie bei Menschen und bei Werken anderer.

Sind Personen erkennbar, brauchen Sie in der Regel deren Einwilligung, bei Mitarbeitern möglichst schriftlich. Das gilt auch für Kunden, die zufällig im Bild stehen. Eine Einwilligung kann widerrufen werden, dann muss das Foto wieder herunter. Planen Sie das beim Teamfoto gleich mit ein.

Kunstwerke, Plakate, fremde Logos im Vordergrund und Designs anderer können eigene Rechte haben. Gebäude, die dauerhaft an öffentlichen Straßen und Plätzen stehen, dürfen Sie in der Regel zeigen, wenn Sie sie von dort aus fotografiert haben. Bei Innenräumen oder Aufnahmen von einem privaten Grundstück sieht das anders aus.

Beauftragte Fotos: Nutzungsrechte schriftlich festhalten

Wenn ein Fotograf für Sie arbeitet, bleibt er der Urheber. Sie erhalten Nutzungsrechte, und deren Umfang steht im Vertrag: nur Website oder auch Social Media und Drucksachen, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt. Halten Sie das schriftlich fest, bevor die Bilder online gehen. Fragen Sie außerdem, ob der Fotograf namentlich genannt werden möchte.

Stockbilder: Die Lizenz entscheidet

Bei einer Bilddatenbank erwerben Sie eine Lizenz, also ein Nutzungsrecht. Sie regelt, wo und wie Sie das Bild einsetzen dürfen, und manchmal auch, dass der Urheber genannt werden muss. Speichern Sie die Lizenz beim Herunterladen mit ab und legen Sie sie zu den Bildern. Wer nach Jahren einen Nachweis braucht, findet ihn sonst nicht mehr.

Kostenlose Bildportale sind eine Möglichkeit, aber nicht jedes Bild dort wurde vom Urheber selbst hochgeladen. Lizenzen wie Creative Commons haben außerdem Bedingungen, etwa eine Namensnennung in bestimmter Form. Wer die weglässt, nutzt das Bild ohne gültige Lizenz.

Baut eine Agentur Ihre Website, fragen Sie nach, woher die Bilder stammen und auf wen die Lizenzen laufen. Nutzt die Agentur ihr eigenes Abo bei einer Bilddatenbank, sollte geklärt sein, ob Sie die Bilder auch nach dem Ende der Zusammenarbeit weiter verwenden dürfen.

Bilder aus dem Netz, von Herstellern und aus der KI

Bilder von fremden Websites, aus Social Media oder aus der Bildersuche sind geschützt, auch ohne Hinweis darauf. Herstellerfotos, etwa von einem Fenster oder einer Maschine, dürfen Sie nur zeigen, wenn der Hersteller das erlaubt. Viele Hersteller stellen dafür Bilder im Händlerbereich bereit, samt Bedingungen.

Für Bilder aus KI-Programmen gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Programms. Ob an solchen Bildern ein Urheberrecht besteht, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Zeigen Sie keine KI-Bilder, die echte Personen oder bekannte Marken nachahmen. Und kennzeichnen Sie sie dort, wo man sie für ein echtes Foto aus Ihrem Betrieb halten könnte.

Bildnachweise richtig angeben

Verlangt eine Lizenz die Nennung des Urhebers, muss sie so erfolgen, wie die Lizenz es vorgibt. Viele Websites sammeln die Angaben auf einer eigenen Seite oder im Impressum, manche Lizenzen verlangen die Nennung direkt am Bild. Bei Creative Commons gehören meist der Name des Urhebers, der Titel des Werks, die Quelle und die genaue Lizenz dazu.

Auch ohne Pflicht lohnt sich eine interne Liste mit Dateiname, Herkunft, Lizenz und Datum. Sie ist in wenigen Minuten gepflegt und erspart im Streitfall langes Suchen.

Wie Sie das angehen

Gehen Sie Ihre Website Seite für Seite durch und notieren Sie zu jedem Bild die Herkunft: eigenes Foto, Fotograf mit Vertrag oder Lizenz mit Nachweis. Wo Sie die Herkunft nicht belegen können, tauschen Sie das Bild aus. Wie wir bei einem Neubau mit Bildern und Texten umgehen, steht auf der Seite zum Webdesign. Bei einzelnen Bildern, bei denen Sie unsicher sind, schauen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam hin. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Sache eines Anwalts.

Häufige Fragen zu Bildrechten

Reicht es, den Fotografen unter dem Bild zu nennen?

Nein. Die Nennung ersetzt keine Erlaubnis. Sie kommt als Pflicht hinzu, wenn die Lizenz oder der Fotograf sie verlangt.

Darf ich Fotos von meinen Mitarbeitern zeigen?

Mit deren Einwilligung ja, möglichst schriftlich und mit dem Hinweis, dass sie widerrufen werden kann. Scheidet jemand aus, prüfen Sie die Bilder, auf denen er zu sehen ist.

Was tue ich, wenn ich ein fremdes Bild verwendet habe?

Nehmen Sie es sofort herunter. Kommt ein Anwaltsschreiben, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und lassen Sie sich beraten, bevor Sie zahlen.

Bild von Redaktion Ingenius Agency

Redaktion Ingenius Agency

Die Redaktion der Ingenius Agency schreibt über Webdesign, SEO und Online-Marketing für kleine und mittlere Unternehmen in Essen und im Ruhrgebiet.